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Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß der StBGebV max. 180 € zzgl. Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen und bei einfachem Sachverhalt, kann von der mittleren Gebühr nach unten abgewichen werden.
Für die Lohnbuchführung bieten wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket an. Für einen Fixpreis pro Arbeitnehmer und Monat erhalten Sie das volle Leistungspaket Lohn ohne weitere Gebühren.
Wichtiger Hinweis:
Auch nach der Gesetzesänderung im Dezember 2005 ist der überwiegende Teil der
Steuerberatungskosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
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